28.04.2009 | Gewinnermittlung
Aufwendungen für Studienreisen/Fachkongresse
Aufwendungen für Studienreisen und Fachkongresse sind nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Teilnahme so gut wie ausschließlich beruflich/betrieblich veranlasst ist und die Verfolgung privater Interessen nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist. Die Grundsätze zur steuerlichen Behandlung sind zwar in R 12.2 EStR und in H 12.2 EStH dargestellt, dennoch hat die OFD Hannover (17.2.09, S 2227 - 10 - StO 217, Abruf-Nr. 091280) ausführlich zu den Einzelkriterien Stellung genommen. Mit Blick auf das anhängige Verfahren beim Großen Senat (GrS 1/06; Vorlagebeschluss des 20. 7.06, VI R 94/0, BStBl II 07, 121) ruhen Einsprüche nach § 363 Abs. 2 AO.(CN)