26.03.2009 | Honorarreform 2009
Exitus oder Not-OP?
von StB Dipl.-Volksw. Jürgen Derlath, Münster
Dass die neue Vergütungssystematik trotz einer insgesamt deutlichen Honorarsteigerung zu erheblichen Umverteilungen zwischen den einzelnen Arztgruppen und auch innerhalb der Arztgruppen führen würde, war abzusehen (PFB 09, 14). Nun sind diese Umverteilungen Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Die ambitionierte neue Honorarreform mit ihrem Kernstück, den Regelleistungsvolumina (RLV) versinkt nur wenige Wochen nach ihrem Start immer mehr im Chaos. Der Beitrag analysiert die Ursachen dieses Erosionsprozesses und informiert über die bereits beschlossenen und beabsichtigten Notmaßnahmen.
1. Kommunikationsfehler
Zu Beginn der Entwicklung stehen drei schwere Kommunikationsfehler:
- KVen und Krankenkassen haben eine Erhöhung der Arzthonorare um ca. 3 Milliarden EUR gepriesen bzw. beklagt, allerdings im Vergleich zum Jahre 2007. Dabei wurde verkannt, dass die regionalen KVen schon im Jahre 2008 durch gute Vertragsabschlüsse ein im Vergleich zu 2007 um ca. 1,8 Milliarden EUR höheres Honorar ausgehandelt hatten. Nach Berechnungen der KBV reduziert sich im Vergleich zu 2008 das Honorarplus auf „nur“ ca. 1,2 Milliarden EUR. Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der neuen RLV Ende 2008 die Abrechnungen und Kontoauszüge für die beiden ersten Quartale 2008 mit zum Teil deutlichen Honorarzuwächsen bereits vorlagen. Es liegt auf der Hand, dass das zu erwartende Honorar für das Quartal 1/2009 nicht mit dem Honorar des Quartals1/2007, sondern mit dem des Quartals 1/2008 verglichen wird.
- Die den Ärzten Ende 2008 mitgeteilten Regelleistungsvolumen für das Quartal 1/2009 ergeben nicht das Gesamthonorar der Praxis. Viele Leistungen werden nämlich zusätzlich zum RLV vergütet, für einige Leistungen gibt es Fallwertzuschläge zum RLV (PFB 08, 330; PFB 09, 14). Bei Gynäkologen beispielsweise beträgt der Anteil an Leistungen außerhalb der RLV über 50 %. Bei einigen Fachgruppen, beispielsweise Pneumologen und Neurologen, liegt der Anteil des RLV allerdings bei über 90 %.
- Verständlicherweise haben die Ärzte die ihnen mitgeteilten RLV-Fallwerte mit den RLV-Fallwerten ihrer Kollegen in anderen KV-Regionen verglichen. Dabei zeigten sich erwartungsgemäß deutliche Unterschiede. Das Berechnungsschema für den RLV-Fallwert einer Arztgruppe ist zwar in allen KVen gleich. Es wurde jedoch nicht hervorgehoben, dass die Berechnungen selbst auf der Basis KV-individueller Abrechnungsdaten der Arztgruppe und KV-individueller Schätzungen erfolgen und dies zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.
2. Die Ursachen
Bis Ende 2008 konnten die KVen das an die Ärzte auszuzahlende Honorar relativ einfach berechnen. Den Honoraranteilen der jeweiligen Arztgruppe wurden die in Punkten angeforderten Leistungen gegengeüberstellt. Daraus wurde ein Punktwert berechnet, mit dem dann die angeforderten Leistungen vergütet wurden. Eine Zunahme der Leistungsmenge wurde durch einen niedrigeren Punktwert ausgeglichen.
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