08.10.2008 | Insolvenzrecht
Freiberufler in der Insolvenz (Teil 2)
Gerät der Freiberufler mit seinem Vermögen in die Insolvenz, hat der Insolvenzverwalter den Aufbau des Insolvenzverfahrens im Lichte der berufsständischen Besonderheiten zu betrachten. Oftmals ist auch dem betroffenen Freiberufler unklar, welche berufsrechtlichen Konsequenzen eine Insolvenz für ihn nach sich zieht. Während in Teil 1 des Beitrags (PFB 04, 123) vor allem die Besonderheiten hinsichtlich des Umfanges der Insolvenzmasse dargestellt wurden, erläutert Teil 2 des Beitrags neben den berufsrechtlichen Besonderheiten die Fortführung der Freiberuflerpraxis durch die Eigenverwaltung und durch einen Insolvenzplan.
1. Berufsrechtliche Aspekte
Bei einem Vermögensverfall droht dem kammergebundenen Freiberufler der Widerruf seiner Zulassung. Innerhalb der einzelnen Berufsstände ergeben sich hier jedoch unterschiedliche Auswirkungen.
1.1 Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
Der Vermögensverfall betrifft direkt die rechts-, steuer-, und wirtschaftsberatenden Berufe, da der Vermögensverfall des Beraters die Art und Weise der Berufsausübung beeinträchtigen kann. Es besteht nämlich die Gefahr, dass der Berufsträger fortan seine Tätigkeit nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt wahrnimmt und dadurch in seiner Integrität und Unabhängigkeit gefährdet ist (BGH 20.3.00, NotZ 19/99).
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