01.05.2007 | IWW-Kongress „Praxis Ärzteberatung“
Der Gesundheitsmarkt bleibt für Berater ein Wachstumsmarkt
Am 9.3.07 fand der IWW-Kongress zum Thema „Praxis Ärzteberatung“ statt. Prof. Dr. Günter Neubauer, der die Veranstaltung souverän moderierte, eröffnete den Kongress mit einem Ausblick zur Entwicklung des Gesundheitsmarktes. Obwohl dieser aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der medizinischen Innovationen alle Merkmale eines Wachstumsmarktes trägt, kommen diese positiven Impulse beim einzelnen Arzt nicht an. Die Diskrepanz lässt sich durch erhebliche Probleme auf der Finanzierungsseite erklären, die sich in Zukunft noch verstärken werden. Denn bei einem gleichzeitigen Bevölkerungsrückgang wird die Gruppe der über 60-Jährigen immer größer – also eine Gruppe, die Leistungen in Anspruch nimmt, aber nicht mehr selbst finanziert. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Brutto-Inlandsprodukt wird von 10,9 v.H. im Jahr 2001 auf voraussichtlich 35,3 v.H. im Jahr 2040 ansteigen. Um dies zu finanzieren, werden weitere Umstrukturierungen in Form von Gesundheitsreformen unumgänglich sein.
1. Basics und aktuelle Reformen im Gesundheitsrecht
Der Anknüpfungspunkt „Gesundheitsreformen“ führte nahtlos zum nächsten Vortrag von RA Peter Peikert, der aufgrund der vorgegebenen Redezeit nur Auszüge seiner im Tagungsband veröffentlichten, ausführlichen Unterlagen vortrug. Dabei ging er anschaulich auf die wesentlichen Änderungen bzw. Fragestellungen ein, die sich durch die aktuellen Gesetzesänderungen ergeben haben.
So hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) u.a. folgende Auswirkungen auf das neue vertragsärztliche Vergütungssystem, das ab dem 1.1.09 in Kraft treten soll: Der Grundsatz der Beitragsstabilität für die Gesamtvergütungsverhandlungen wird aufgehoben. Damit soll das Morbiditätsrisiko, das zum Zeitpunkt noch hauptsächlich bei den Ärzten liegt, in den Folgejahren zumindest teilweise auf die Krankenkassen zurückverlagert werden. Es wird eine „Euro-Gebührenordnung“ eingeführt, die den bisherigen EBM ablöst, der auf schwankenden Punktwerten basiert. Zur Kosten- und Mengensteuerung sowie zum Abbau von Unter- und Überversorgung werden verschiedene Anreizmechanismen in der Gebührenordnung eingeführt. Für besonders qualifizierte Leistungen soll es Honorarzuschläge geben.
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