24.08.2010 | Liebhaberei
Anhaltende Verluste aus Steuerberatung
Wenn eine selbstständig tätige Steuerberaterin in acht Jahren dauerhaft Verluste erzielt, handelt sie ohne Gewinnerzielungsabsicht (FG Köln 19.5.10, 10 K 3679/08, Abruf-Nr. 102201). Die dauerhafte Verlustsituation war für das Gericht ein Indiz dafür, dass die Klägerin ihre Tätigkeit nicht mit Gewinnerzielungsabsicht durchführte. Das FG räumte zwar ein, dass „die Tätigkeit eines Steuerberaters gewöhnlicherweise nicht eine Tätigkeit dar(stellt), die vornehmlich zum Zwecke der Befriedigung persönlicher Neigungen betrieben wird.“ In diesem Fall gelangte das Gericht jedoch zu der Überzeugung, dass die Klägerin ihrer Tätigkeit nicht aus Gründen der Gewinnerzielungsabsicht, sondern aus persönlichen Beweggründen nachkam.
Praxishinweis |
Entscheidendes Gewicht kam dem Umstand zu, dass die dauerhaften Verluste in den Jahren 1997 bis 2005 dazu genutzt wurden, die Steuerlast der Kläger insgesamt zu mindern, indem diese die z.T. erheblichen Einkünfte des Ehemannes kompensierten. Die Minderung der Steuerlast ist aber gerade ein persönliches Motiv. |