01.10.2005 | Medizinisches Versorgungszentrum
Die Gründungswelle zwischen Krankenhaus und Fachärzten nimmt Fahrt auf
Bislang sind in Deutschland von 126 zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren 90 auf Grund von Zusammenschlüssen von niedergelassenen Ärzten gegründet worden (Ärztezeitung 20.6.05). Damit beträgt deren Anteil an den bundesweiten Trägerschaften von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mehr als 75 v.H. Dieser hohe Anteil bestätigt, dass gerade aus der niedergelassenen Ärzteschaft starke Impulse zur Gründung eines MVZ kommen. Denn für unternehmerisch denkende, in eigener Praxis tätige Ärzte ist das MVZ ein hervorragendes Instrument, zukünftige Wettbewerbschancen zu nutzen. Auch betriebswirtschaftlich sollte sich das MVZ gegenüber der Gemeinschaftspraxis als deutlich leistungsfähigerer Dienstleister durch mehr Möglichkeiten im Wettbewerb rechnen. Im folgenden Beitrag erläutern wir anhand eines konkreten Fallbeispiels die grundsätzlich in Betracht kommenden Motive zur Gründung eines MVZ durch einen selbstständigen Facharzt und ein Krankenhaus und gehen dabei auf die rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Aspekte einer Gründung ein.
1. Praxiserfahrungen
Unsere Praxiserfahrungen zeigen, dass in letzter Zeit verstärkt Krankenhäuser und Kliniken als Gründer und Initiatoren von MVZs auftreten. Gerade an der Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor kann sich die Gründung eines MVZ aus Krankenhaus bzw. Klinikum und Fachärzten anbieten. Diese Kombination findet sich auch in der Gesetzesbegründung zum GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), das als weiteres wesentliches Ziel der Gesundheitsreform die Überwindung sektoraler Grenzen bei der medizinischen Versorgung vorsah (BT DRS 15/1525 S. 74). Eine solche MVZ-Konstellation könnte wie folgt aussehen:
Fallbeispiel: MVZ-Gründung durch Radiologen und Krankenhaus |
Der 50-jährige Radiologe R erwartet für die Zukunft nur noch geringe Ertragssteigerungen in seiner Praxis und will diese nunmehr in ein MVZ einbringen. Als Gründungspartner steht das örtliche Krankenhaus zur Verfügung. Dieses sieht in der Einbringung der radiologischen Praxis durch R in das MVZ für sich die Chance, die Praxis als wichtigen Bestandteil des Krankenhauses sowie eines geplanten Ärztehauses zu gewinnen. Im MVZ soll als zweite Facharztgruppe ein bislang am Krankenhaus angestellter Anästhesist eingesetzt werden – freie Kassenzulassungen für Anästhesisten sind noch vorhanden. |
2. Motive zur Zusammenarbeit
Die Motive zur Zusammenarbeit eines Krankenhauses und eines Facharztes im MVZ stellen sich je nach Blickwinkel unterschiedlich dar. Mitunter haben Krankenhaus und Facharzt aber auch dieselben Beweggründe.
2.1 Motive des Krankenhauses
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