22.06.2018 · Fachbeitrag · Medizinisches Versorgungszentrum
Keine Zulassung für MVZ-GmbH aus Arzt, Hilfsmittelversorger und Zahnärztin
| Ein Facharzt für Allgemeinmedizin ist mit dem Vorhaben gescheitert, zusammen mit weiteren Familienmitgliedern ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) als GmbH in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung zu betreiben. Aufgrund der Ausgestaltung der Verträge des Arztes und einer Zahnärztin mit der Gesellschaft sah zuletzt auch das BSG (29.11.17, B 6 KA 31/16 R) die Anforderungen an die ärztliche Tätigkeit in der Form einer juristischen Person des Privatrechts nicht erfüllt. |
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