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  • 31.08.2009 | Musterfall

    Sanierung einer Zahnarztpraxis

    von StB Dipl.-Finanzw. Hartmut Ruppricht/Dipl.-Bw. Claudia Schurig, Wetzlar

    Der Beitrag schildert, wie durch ein Bündel aus Sofortmaßnahmen und langfristiger Planung die Insolvenz eines Zahnarztes verhindert werden konnte. Zu diesem Beitrag findet sich im Online-Service von PFB ein Tabellenkalkulationsblatt (Excel), mit dem die Rechenoperationen nachvollzogen werden können und das der Leser für eigene Zwecke einsetzen kann.  

    1. Sachverhalt

    Ausgangssituation

    Unser auf eine Empfehlung hin gewonnener Neu-Mandant hatte kurz nach Beendigung seines Studiums eine bestehende Zahnarzt-Praxis übernommen und den Kaufpreis komplett über ein Policendarlehen finanziert. Bald kam er in Liquiditätsschwierigkeiten. Ursache waren nicht etwa Überentnahmen aufgrund eines unverhältnismäßigen Lebensstils, sondern ausbleibende Einnahmen. Die dreiköpfige Familie hatte ihre Bedürfnisse sehr zurückgeschraubt, die Ehefrau verdiente inzwischen hinzu, um den Lebensunterhalt zu sichern.  

     

    Der aufgelaufene Kontokorrent-Saldo wurde nach einigen Jahren ebenfalls in ein Policendarlehen umgeschuldet. Die Misere war allerdings damit nicht behoben, sondern ging weiter. Forderungen des Finanzamtes wegen Steuernachzahlungen konnten nicht bedient werden. Forderungen des Zahntechnikers, mit dem unser Mandant zusammenarbeitet, waren über Monate aufgelaufen und konnten ebenfalls nicht bezahlt werden.  

     

    2. Sofortmaßnahmen

    Im Zuge der Übernahme des Mandats erstellten wir zeitnah die laufende Buchhaltung, kümmerten uns um die bis dahin noch ausstehende Abschlusserstellung und arbeiteten uns hierbei ganz allgemein in die betriebliche und private Situation des Mandanten ein.  

     

    Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung
    • Steuerstundung sowie Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, basierend auf einer zwischenzeitlich erstellten Ertrags- und Liquiditätsplanung.

     

    • Lebensversicherungen, die nicht im Zusammenhang mit betrieblichen Darlehen standen, wurden beitragsfrei gestellt. Bis zu unserer Mandatsübernahme waren die monatlichen Beitragszahlungen für diverse Lebensversicherungen auf rund 4.000 EUR angewachsen! Etwa die Hälfte davon stand im Zusammenhang mit den Praxisdarlehen.

     

    • Der Rest sollte der Altersversorgung dienen und floss in fondsgebundene Lebensversicherungen, eine drastische Fehlinvestition! Rückkaufswerte waren kaum vorhanden.

     

    • Der Bank stellten wir kurzfristig eine Ertrags- und Liquiditätsplanung in Aussicht.

     

    • Umwandlung der Forderungen des Zahntechnikers in ein Darlehen.
     

    3. Neuanfang

    Die Praxisaufgabe und/oder der Gang in die Privatinsolvenz (beide Szenarien wurden im Laufe der vielen Gespräche ausführlich besprochen) kamen für unseren Mandanten nicht in Frage. Also ging es um eine zielgerichtete, zukunftsorientierte Planung als Basis für die anstehende Entscheidung: Kann die Praxis dennoch weitergeführt werden?