Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.03.2010 | Mustervertrag

    Kaufvertrag über eine Einzelpraxis

    von RAin Mareike Piltz, Wirtschaftsmediatorin, Nürnberg

    In diesem Beitrag wird ein Kaufvertrag über eine zahnärztliche Einzelpraxis erläutert. Die Kommentierungen gelten ebenso für den Verkauf einer Einzelpraxis im Bereich der Humanmedizin. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind. Dies gilt auch für den im Online-Service von PFB zum Herunterladen bereitstehende Mustervertag.  

    1. Vorbemerkung

    Die Präambel zum Kaufvertrag enthält nur knappe Informationen über den Ausgangsfall, nämlich den Erwerb einer Zahnarztpraxis durch einen Zahnarzt von einem anderen Zahnarzt. Gleichzeitig hat die Präambel eine klarstellende Funktion und gibt Aufschluss darüber, dass der Veräußerer Eigentümer der Praxisräume ist und diese in Zukunft an den Erwerber vermieten wird. Dafür ist ein separater Mietvertrag erforderlich.  

     

    Aus dem Zusammenhang des Vertrages wird im Nachhinein noch deutlich, dass der Erwerber in der Vergangenheit als angestellter Arzt in der Zahnarztpraxis mitgearbeitet hat und der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Zulassung des Erwerbers zur vertragszahnärztlichen Versorgung abgeschlossen wird.  

     

    Musterformulierung

    Kaufvertrag  

    über eine Zahnarzteinzelpraxis  

     

    zwischen  

     

    Herrn Dr. med. dent. X  

    - im Folgenden „Veräußerer“ genannt -  

     

    und  

     

    Herrn Dr. med. dent. Y  

    - im Folgenden „Erwerber“ genannt -  

     

     

    Präambel  

     

    Herr Dr. med. dent. X betreibt eine Zahnarztpraxis in _______________ [Ort]. Die Praxisräume stehen in seinem Eigentum und werden in Zukunft aufgrund Mietvertrags an Hr. Dr. med. dent. Y vermietet.  

     

    Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt (...).