20.04.2011 | Mustervertrag
Verkauf einer Apotheke (Einzelunternehmen)
von RA Lars Spiller und RAin Katrin Wenig, beide Nürnberg
Im Rahmen dieses Beitrags werden ausgewählte Regelungen eines Vertrages über den Verkauf einer Apotheke erläutert. Bereits vorab weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Formulierungen um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen sind und somit keine Allgemeingültigkeit haben. Insbesondere ergeben sich Besonderheiten, für den Fall, dass die Apotheke in Form einer OHG geführt wird, da insoweit ein Mitunternehmeranteil übertragen wird. Auf diese wird jedoch nur am Rande eingegangen. Den vollständigen Mustervertrag gibt es zum Herunterladen unter www.iww.de.
1. Präambel
Die Präambel fasst kurz den Ausgangssachverhalt und die angestrebte vertragliche Gestaltung zusammen.
Insoweit wird klargestellt, dass eine Apotheke übertragen werden soll, welche bereits so genau wie möglich zu bezeichnen ist, zumal die apothekenrechtliche Erlaubnis an die Räumlichkeit gebunden ist, für die sie erteilt wurde. Zudem gibt der Vertrag an dieser Stelle über die Rechtsform der Apotheke bzw. ob sie als Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen ist Auskunft. Da das Apothekengesetz vorgibt, dass eine Apotheke nur bei Vorliegen der entsprechenden Erlaubnis der zuständigen Behörde betrieben werden darf, sollte mit aufgenommen werden, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der Erlaubnis steht, sofern diese dem Erwerber nicht bereits vorliegt.
Musterformulierung (Präambel: Einzelunternehmen) |
Präambel
Herr A ist Apotheker und betreibt seit _____ in ________ (Ort) unter der Firmierung „XY-Apotheke e.K.“ eine Apotheke, welche unter dieser Firma seit dem __.__.____ im Handelsregister des Amtsgerichts _________ unter HR A ____ eingetragen ist.
Die Apotheke wird derzeit in den Räumlichkeiten ___________ (Adresse) betrieben und sollte auch weiterhin dort betrieben werden.
Im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarung wird diese Apotheke an Herrn B, der ebenfalls Apotheker ist, veräußert.
Die Übertragung ist aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Erteilung der apothekenrechtlichen Erlaubnis an den Erwerber und der Zustimmung des Vermieters auf Übertragung des Mietvertrags. |
2. Vertragsgegenstand
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