07.10.2008 | Niedersächsisches Finanzgericht
Freiberufliche Tätigkeit eines selbstständigen EDV?Beraters
Ein selbstständiger EDV-Berater, der als Autodidakt Systemsoftware entwickelt und durch ständige Weiterbildung seine Kenntnisse vervollständigt, ist ingenieurähnlich und damit freiberuflich tätig – so das Niedersächsische FG mit seinem Urteil vom 14.5.03 (DStRE 04, 451, 452). Das Niedersächsische FG hielt sich bei seiner Entscheidung an das vom BFH in den neunziger Jahren entwickelte Berufsbild des Ingenieurs (BFH 7.12.89, BStBl II 90, 337 f.). Dieser unterschied bei der Tätigkeit eines EDV-Beraters streng zwischen System- und Anwendersoftware-Entwicklung. Im Gegensatz zum Systemsoftware-Entwickler übe der Anwendersoftware-Entwickler eine gewerbliche Tätigkeit aus. Ob dieses Berufsbild tatsächlich noch aufrecht zu erhalten ist oder nicht die Erstellung von Anwendersoftware doch schon auf Grund des technischen Fortschritts in den Bereich der Ingenieurausbildung fällt, brauchte wegen der Besonderheit des Sachverhalts nicht beantwortet zu werden. Das Urteil des Niedersächsischen FG ist rechtskräftig.(OH)