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  • 01.06.2006 | Praxiskauf

    Due Diligence-Prüfung beim Praxiserwerb

    RA Lars Lindenau und RA FAStR Lars Spiller, beide Nürnberg

    Due Diligence bedeutet sinngemäß „erforderliche Sorgfalt“. Bekannter ist dieser Begriff jedoch bei Unternehmensfusionen als „Angebotsprüfung“. Das vorrangige Ziel einer Due Diligence besteht darin, möglichst viele Informationen über das zum Kauf stehende Unternehmen zu sammeln. Für die Übernahme einer Arztpraxis gelten diese Grundsätze entsprechend. Denn auch hier sind die Werte, Chancen und Risiken einer Praxis zu identifizieren, zu würdigen und gegeneinander zu stellen. Dies trifft vor allem dann zu, wenn der Praxisübernehmer mit den Praxisdetails und -besonderheiten nicht vertraut ist. So beinhaltet eine Praxisbewertung damit stets auch zumindest geringfügige Elemente einer Due Diligence. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Ablauf einer Due Diligence-Prüfung. 

    1. Umfang einer Due Diligence

    Eine Due Diligence kann viele Prüfungskriterien haben. Grundsätzlich können bei einer Arztpraxis folgende Bereiche geprüft werden: 

     

    Prüfungskriterien
    • Das Produkt/die Dienstleistung,
    • das Management,
    • den Wettbewerb/ die Patientengruppe,
    • die technische Ausstattung,
    • die betriebswirtschaftliche Situation,
    • die steuerliche Situation und
    • die rechtliche Situation.
     

     

    Hinweis: Die ersten drei Kriterien werden bei einer Arztpraxis eher nachrangig sein, da diese in erster Linie Produktions- oder Handelsunternehmen betreffen. Bei der Erbringung innovativer ärztlicher Dienstleistungen können besondere fachliche Voraussetzungen von Bedeutung sein, die z.B. zur Abrechnung der Leistungen erforderlich sind.