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  • · Fachbeitrag · Praxiskauf

    Due Diligence-Prüfung beim Praxiserwerb

    von RA Dr. jur. Lars Lindenau, ETL Medizinrecht Erlangen

    | Mit der „erforderlichen Sorgfalt“ ist es bei vielen Arztpraxen nicht weit her. Oftmals tun sich betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Untiefen auf, die auf Grund einer Due Diligence aufgedeckt werden und im Fall der Übernahme einer Praxis oder des Beitritts in eine Praxis zu unvermeidlichen Preisabschlägen führen. Zwar sind die aufgedeckten Defizite in vielen Fällen für die Vergangenheit nicht mehr reparabel, jedoch muss das Risiko dieser Defizite für die Zukunft bestimmt und gewürdigt werden. Regelmäßig werden auch Lösungen vorgeschlagen, die im Falle der Übernahme oder Beteiligung möglichst unverzüglich umgesetzt werden sollen. |

    1. Umfang einer Due Diligence

    Eine Due Diligence kann viele Prüfungskriterien haben. Grundsätzlich können bei einer Arztpraxis folgende Bereiche geprüft werden:

     

    • Prüfungskriterien
    • das Produkt/die Dienstleistung
    • das Management
    • der Wettbewerb/die Patientengruppe
    • die technische Ausstattung
    • die betriebswirtschaftliche Situation
    • die steuerliche Situation
    • die rechtliche Situation