26.06.2008 | Rechtsbehelfsverfahren
Strittige Steuerfragen: So profitieren Freiberufler von Verfahren anderer
Immer mehr Streitpunkte landen vor den FG. Selbstständige können von schwebenden Verfahren profitieren, indem sie anhängige Verfahren nutzen, um ihre eigenen Steuerbescheide mittels Einspruch offenzuhalten. Die Rechtsbehelfe ruhen über § 363 AO so lange, bis BFH, EuGH oder BVerfG entschieden haben. Bei positivem Ausgang profitieren sie dann vom Erfolg Dritter inklusive Erstattungszinsen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten verfahrensrechtlichen Grundsätze ruhender Verfahren. Darüber hinaus enthält er ein ABC der wichtigsten Streitgründe.
1. Grundsätze des ruhenden Verfahrens
Gemäß § 363 Abs. 2 AO ruht ein Rechtsbehelf kraft Gesetzes, wenn
- wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim EuGH, BVerfG, BFH oder einem anderen obersten Bundesgericht anhängig ist,
- die Steuer wegen dieser Rechtsfrage nicht bereits nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO vorläufig festgesetzt wurde und
- sich der Betroffene in seiner Einspruchsbegründung ausdrücklich auf das Musterverfahren stützt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig