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  • 26.06.2008 | Rechtsbehelfsverfahren

    Strittige Steuerfragen: So profitieren Freiberufler von Verfahren anderer

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Immer mehr Streitpunkte landen vor den FG. Selbstständige können von schwebenden Verfahren profitieren, indem sie anhängige Verfahren nutzen, um ihre eigenen Steuerbescheide mittels Einspruch offenzuhalten. Die Rechtsbehelfe ruhen über § 363 AO so lange, bis BFH, EuGH oder BVerfG entschieden haben. Bei positivem Ausgang profitieren sie dann vom Erfolg Dritter inklusive Erstattungszinsen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten verfahrensrechtlichen Grundsätze ruhender Verfahren. Darüber hinaus enthält er ein ABC der wichtigsten Streitgründe. 

    1. Grundsätze des ruhenden Verfahrens

    Gemäß § 363 Abs. 2 AO ruht ein Rechtsbehelf kraft Gesetzes, wenn  

     

    • wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim EuGH, BVerfG, BFH oder einem anderen obersten Bundesgericht anhängig ist,

     

     

    • sich der Betroffene in seiner Einspruchsbegründung ausdrücklich auf das Musterverfahren stützt.