28.06.2010 | Regelleistungsvolumina
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen
von RAin Mareike Piltz, Wirtschaftsmediatorin, Nürnberg
Im Hinblick auf die aktuelle Vergütungssituation fragt sich jeder Vertragsarzt: Wie kann ich mein Honorar erweitern? Aktuell sind die neuen, qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) in aller Munde. Der Bewertungsausschuss hat am 26.3.10 Maßnahmen zur Stabilisierung der Regelleistungsvolumina (RLV) beschlossen. Neben dem Umstand, dass die Vergütungsanteile der haus- und fachärztlichen Versorgungsbereiche weiterhin und endgültig getrennt bleiben und die Konvergenzregelung für Berufsausübungsgemeinschaften - diese erhalten momentan Zuschläge zu ihrem RLV - noch bis 2011 andauert, werden die bisherigen Fallwertzuschläge in qualifikationsgebundene Zusatzvolumen überführt.
1. Budgetierung der freien Leistungen
Seit dem 1.7.10 werden die bisherigen freien Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung fast komplett einer Mengenbegrenzung unterzogen. Bis zum 30.6.10 wurden die freien Leistungen außerhalb des RLV innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung honoriert. Mengenausweitungen im Bereich der freien Leistungen gingen zulasten der RLV-Fallwerte aller Vertragsärzte, was in der Vergangenheit zur Reduzierung der RLV-Fallwerte und damit auch der ausgezahlten Euro-Beträge führte. Grund dafür war, dass die freien Leistungen bereits vor Verteilung der RLV vorab von der Gesamtvergütung abgezogen wurden.
Nun wurden zum 3. Quartal 2010 die QZV ergänzend zum RLV eingeführt. An der Berechnung des RLV ändert sich dadurch nichts: Das einer Arztpraxis pro Quartal zugeteilte RLV ist abhängig von der Fallzahl des Vorjahresquartals, die mit dem arztgruppenspezifischen Fallwert in Euro multipliziert wird. Seit Juli 2010 werden zunächst die RLV, dann erst die freien Leistungen bedient. Von Vorwegabzügen wird fast vollständig Abstand genommen.
Die QZV sind arztgruppenspezifisch definiert und bilden spezielle Qualifikationen und Besonderheiten innerhalb einer Arztgruppe ab.
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