26.11.2009 | Steuerhinterziehung
Immer mehr Kontrollen bei der Geldanlage
von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn
Das gerade in Kraft getretene Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz ist lediglich ein weiterer Mosaikstein auf dem Weg zum gläsernen Anleger. Das Gesetz knüpft nahtlos an die neue Auskunftsfreudigkeit von Steueroasen, den erweiterten Kontenabruf im Rahmen der Abgeltungsteuer oder die Kontrollmöglichkeiten durch die bundeseinheitliche Steuernummer an. Der Beitrag listet neue und bewährte Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung auf, die Freiberufler betreffen.
1. Aktuelle Tendenzen
Das BVerfG hatte bereits im Vorjahr keine Erhebungsdefizite mehr bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen (BVerfG 7.5.08, 2 BvR 2392/07) und Kapitaleinnahmen (BVerfG 25.2.08, BStBl I 08, 651) gesehen, weil der Gesetzgeber nach der Einführung des Zinsabschlags 1993 fortwährend mit neuen Kontrollmaßnahmen gegen erkennbare Defizite vorgegangen ist. Das reicht vom Kontenabruf über Meldungen der Banken im Todesfall bis hin zu grenzüberschreitenden Verbesserungen durch die EU-Zinsrichtlinie und die Bargeldkontrollen durch den Zoll. Im laufenden Jahr lassen insbesondere folgende zehn Maßnahmen den Trend zur Überwachung der Geldgeschäfte erkennen:
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