01.12.2006 | Steuerplanung
Gestaltungsvorschläge zum Jahresende
Silvester naht! Zwar bleibt der Tarif für die Gewinneinkünfte gleich, doch anders als im Vorjahr gibt es eine Flut von gesetzlichen Änderungen, die bereits aktuell oder erst ab 2007 ihre Wirkung zeigen. Daher sollten die verbleibenden Wochen des Jahres dazu genutzt werden, Steuerminderungspotenzial zu sichten und die richtigen Weichen für 2007 zu stellen. Das betrifft Freiberufler nicht nur mit Blick auf Kanzlei oder Praxis, sondern auch im Hinblick auf andere Einkünfte und private Abzugsposten. Unter Berücksichtigung der Steueränderungen werden nachfolgend die wichtigsten Gestaltungsüberlegungen als Anregungen vorgestellt.
1. Aktuelle Überlegungen bei der Gewinnermittlung
1.1 Gewinnverlagerung
Eine Gewinnverschiebung aufgrund unterschiedlicher Progression in 2006 und 2007 können Freiberufler als Einnahmenüberschussrechner durch eine schlichte Zahlungsverlagerung erreichen. So werden Betriebsausgaben vor oder nach dem 1.1.07 bezahlt und Ausgangsrechnungen entsprechend terminiert. Bei der Zuordnung des Zahlungsflusses (§ 11 EStG) sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten:
- Die Ausnahmeregel für regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Zeitraum vom 20.12.06 bis zum 11.1.07;
- die Verteilung der Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen über einen Zeitraum von fünf Jahren;
- der zwar sofortige aber nur minimale Entlastungseffekt beim vorzeitigen Kauf von Anlagevermögen durch die monatsweise AfA sowie
- der Wegfall des Sofortabzugs bei ab dem 6.5.06 erworbenen Anteilen an Kapitalgesellschaften, Wertpapieren, Grund und Boden sowie Gebäuden des Umlaufvermögens (§ 4 Abs. 3 S. 4 EStG).
Hinweis: Für 2005 bestand die Finanzverwaltung nicht zwingend auf die Abgabe der Anlage EÜR (PFB 06, 184). Dies ist für das laufende Wirtschaftsjahr allerdings anders, sofern die freiberuflichen Einkünfte mindestens 17.500 EUR betragen (BMF 21.9.06, IV A 7 - S 1451 - 46/06).
1.2 Bildung einer Ansparrücklage
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