27.05.2010 | Umsatzsteuer
Lasik-Operationen als steuerbefreite Heilbehandlung?
Die Laserbehandlung (Lasik-Operation) einer Fehlsichtigkeit dient deren Beseitigung und führt damit operativ zur Heilung einer Krankheit. Soweit sich dadurch das Tragen eines Hilfsmittels wie z.B. einer Brille erübrigt, überlagert dieser kosmetisch-ästhetische Aspekt aber in keinem Fall den Zweck der dauerhaften Heilung. Ein Vergleich mit medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen scheidet aus (FG Münster 8.10.09, 5 K 3452/07 U, Abruf-Nr. 101093).
Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 141 | ID 135887