25.09.2009 | Umsatzsteuer
Musikalische Früherziehung von Kleinkindern
Das VG Darmstadt (9.7.09, 7 K 97/08.DA (3), Abruf-Nr. 093076) hat der Klage einer Musikschule gegen das Land Hessen stattgegeben und festgestellt, dass bereits die musikalische Früherziehung von Säuglingen und Kleinkindern unter drei Jahren der Ausbildung dient und die Musikschule insoweit von der Umsatzsteuer befreit ist.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 257 | ID 130300