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  • 27.10.2010 | Umsatzsteuerbefreiung

    Jüngste Rechtsprechung zu Leistungen im Heilbehandlungsbereich

    von Dipl.-Finanzw. Jürgen Serafini, Troisdorf

    Immer wieder sind Finanzgerichte und EuGH mit der Frage befasst, ob die im Umfeld von Heilbehandlungen erbrachten Leistungen tatsächlich umsatzsteuerfrei sind; zuletzt betraf dies:  

     

     

    Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Rechtsprechung auseinander und erläutert die praktischen Konsequenzen.  

    1. Einlagerung von Nabelschnurblut-Stammzellen

    In zwei Entscheidungen machte der EuGH klar, dass die Entnahme, Analyse und Aufbereitung von Nabelschnurblut nebst nachfolgender Einlagerung der darin enthaltenen Stammzellen noch keine begünstigte Heilbehandlungsleistung ist.