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  • 27.05.2010 | Vermietung und Verpachtung

    Kein ausreichender Nachweis ernsthafter Vermietungsbemühungen

    Der Werbungskostenabzug für eine leer stehende, zur Vermietung vorgesehene Wohnung setzt voraus, dass für Außenstehende erkennbar ist, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und eine ernsthafte Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat. Die Beweislast liegt im Zweifel beim Steuerpflichtigen. Es spricht gegen eine ernsthafte Vermietungsabsicht von zwei Ärzten als Eigentümer leer stehender Praxisräume, wenn sie in den vier Jahren nach dem Auszug des letzten Mieters u.a. keine Vermietungsanzeigen in Zeitungen oder im Internet aufgegeben, allenfalls einmal kurzfristig einen Makler mit der Vermietung beauftragt, zur besseren Vermietbarkeit erforderliche Renovierungsmaßnahmen unterlassen und sich im Übrigen auf „Mundpropaganda“ in ihren jeweiligen Praxen beschränkt haben (FG Sachsen-Anhalt 26.2.09, 1 K 313/05, Abruf-Nr. 101517).  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 142 | ID 135889