27.10.2009 | Vorsteuerpauschalierung
Übersetzer sind keine Schriftsteller
Übersetzer sind keine „Schriftsteller“ i.S. der Anlage zu den §§ 69 und 70 UStDV Abschn. A IV. Nr. 5. Eine einzelfallorientierte Zuordnung von Übersetzern zu dieser Berufsgruppe oder von Untergruppen der Übersetzer (Literaturübersetzer, Fachübersetzer), je nach der Übersetzungstiefe oder dem wissenschaftlichen Gehalt der Übersetzung, widerspricht dem Vereinfachungszweck. Die Vorsteuerpauschalierung zum Zwecke der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens nach § 23 UStG i.V. mit § 70 UStDV für bestimmte Berufsgruppen erfordert, dass das FA den Unternehmer leicht und eindeutig einer der in § 70 UStDV genannten Berufsgruppen zuordnen kann (BFH 23.7.09, V R 66/07, Abruf-Nr. 093174).
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 288 | ID 131033