Wird ein Sachkonto durch eine versehentliche Falschzuordnung offensichtlich nicht als Aufwandskonto, sondern als Bestandskonto geführt, ist eine Änderung nach § 129 AO möglich (FG Köln 30.03.17, 15 K 3280/15).
Eine Krankenschwester, die in die betriebliche Organisation eingebunden ist, die Weisungen unterliegt, mit angestellten Pflegekräften zusammenarbeitet, ein festes Stundenhonorar bekommt, keine Mitarbeiter beschäftigt, ...
Auf das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen finden die Grundsätze der Realteilung auch dann Anwendung, wenn die Abfindung nicht ...
Eine im Wesentlichen auf die Planung, Durchführung und Evaluation klinischer Studien ausgerichtete Tätigkeit einer Fachkrankenschwester ist der eines Krankengymnasten bzw. Physiotherapeuten nicht ähnlich. Sie ist weder therapeutischer Natur noch weist sie einen hinreichend konkreten, unmittelbaren Zusammenhang zu einer Heilbehandlungstätigkeit auf. Ob ein im Vergleich zu einem Katalogberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG ähnlicher Beruf vorliegt, bestimmt sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen und ...
Wurde das Unternehmen im Vorjahr gegründet und fielen Umsätze erst im darauf folgenden Jahr an, gilt die 17.500-EUR-Grenze für das Vorjahr und die 50.000-EUR-Grenze für das darauf folgende Jahr. Für die Anwendung ...
Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Übersetzungen auch in Sprachen, die ihre Gesellschafter nicht selbst beherrschen, liefert , ...
Der Trend zur Errichtung einer Familienstiftung ist ungebrochen. Doch „die eine“ Lösung gibt es dabei nicht. Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf, erläutert Chancen und Risiken und gibt konkrete Tipps zur Umsetzung.
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Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Dieser Beitrag setzt sich mit drei aktuellen Urteilen des BFH (21.2.17, VIII R 7/14, VIII R 56/14 und VIII R 24/16, NV) auseinander. In zwei Urteilen geht es um die Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung und in einem dritten Fall um die AfA-Berechtigung beim Übergang der Vertragsarztzulassung. Neben einer ausführlichen Analyse der Entscheidungsgründe zeigt der Beitrag wichtige Implikationen für die Praxis auf.