09.05.2019 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung
BFH lässt Umsatzsteuerpflicht einer Schwimmschule von EuGH klären
| Die Umsätze, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, könnten nach Unionsrecht steuerfrei sein (BFH 27.3.19, V R 32/18). Die Vorlage an den EuGH war erforderlich, weil der EuGH (14.3.19, C-449/17, EU:C:2019:203 – A&G Fahrschul-Akademie GmbH) eine einschränkende Auslegung des Unterrichtsbegriffs „in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen“ vorgenommen hatte. |
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