Bei der Überlassung von Räumlichkeiten, die ein Angehöriger zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzt, ist höchste Vorsicht geboten. Das gilt auch bei der Nutzung als reines Büro. Es muss damit gerechnet werden, dass die Finanzverwaltung bei der Vermietung die 2/3-Regelung des § 21 Abs. 2 EStG nicht (weiter) akzeptieren wird.
Bei Veruntreuung von Einnahmen einer Freiberufler-GbR durch einen Gesellschafter ist die Zuordnung zu Sonderbetriebseinnahmen oder Einnahmen der Gesamthand von der Zahlungsart abhängig (FG Düsseldorf 26.4.
Der Startschuss für die dritte STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater) der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist gefallen. Mit der Online-Befragung will die BStBK neue Erkenntnisse zur aktuellen ...
Nimmt ein Laborarzt nach den betrieblichen Arbeitsabläufen Untersuchungsergebnisse weder zur Kenntnis oder prüft diese auf Plausibilität, erzielt er keine Einkünfte gemäß § 18 EStG. Der BFH hat die Anforderungen an eine eigenverantwortliche Tätigkeit damit weiter konkretisiert. Ob tatsächlich noch ein relevanter und rechtlich sicherer Spielraum für Laborärzte (und Pathologen) für Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit verbleibt, ist fraglich. Im Einzelfall kommt der Dokumentation des Arztes ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Arbeitet ein angestellter Mitarbeiter nach der Eigenkündigung als freier Mitarbeiter weiter, hat die zuvor ausgeübte abhängige Beschäftigung keine Indizwirkung dafür, ob die weitere Tätigkeit ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Die Genehmigung zur Anstellung eines angestellten Arztes nach § 95 Abs. 9 SGB V wurden von den Zulassungsausschüssen dem einzelnen Arzt als Mitglied einer BAG erteilt. Die Arztstelle war also dem einzelnen Vertragsarzt als Gesellschafter zugeordnet. Das BSG (4.5.16, B 6 KA 24/15) hat entschieden, dass die Anstellungsgenehmigungen nicht mehr dem einzelnen Arzt als Mitglied einer BAG zu erteilen sind, sondern der BAG als solcher. das hat auch Auswirkungen auf den Gesellschaftsvertrag der BAG.