05.01.2016 · Nachricht · Einkünftequalifkation
Die Tätigkeit eines EDV-Beraters, der keinen (Fach-) Hochschulabschluss im Fach Informatik hat, ist nur dann als ingenieurähnlich und damit freiberuflich zu qualifizieren, wenn er nachweisen kann, dass er sich das Wissen eines Informatikers mit Bachelorabschluss in vergleichbarer Breite und Tiefe auf andere Weise im Wege der Fortbildung und/oder des Selbststudiums oder ggf. anhand eigener praktischer Arbeiten angeeignet hat (FG Hamburg 14.7.15, 3 K 207/14, NZB BFH VIII B 80/15).
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21.12.2015 · Fachbeitrag ·
Abgabenordnung
Entsteht beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ein Übergangsgewinn und wird dieser im Billigkeitswege auf drei Jahre verteilt, gilt das Erstjahr als Grundlagenbescheid für die Folgejahre hinsichtlich Verteilung und ...
16.12.2015 · Nachricht · Gewinnverteilung
Der Mehrgewinn ist im Regelfall auch dann allen Gesellschaftern einer Gemeinschaftspraxis nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn er auf nicht anerkannte vermeintliche Betriebsausgaben der ...
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15.12.2015 · Fachbeitrag ·
Dezember 2015
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de .
14.12.2015 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuerbefreiung
Die Beförderung von menschlichen Organen und dem menschlichen Körper entnommenen Substanzen für verschiedene Krankenhäuser und Laboratorien unterliegt der Mehrwertsteuer. Sie ist in der Regel auch kein eng ...
14.12.2015 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuerbefreiung
Tumormeldungen an ein Krebsregister sind keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen, da es ihnen an einem therapeutischen Zweck fehlt. Lediglich mögliche und mittelbare Auswirkungen einer Leistung auf die Heilbehandlung ...
11.12.2015 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Werden die Raten eines Investitionsdarlehens wiederum über ein weiteres Darlehen finanziert, sind dessen Zinsaufwendungen ebenfalls als Darlehenszinsen zur Finanzierung von Anlagevermögen nach § 4 Abs. 4a S. 5 EStG ungekürzt als Betriebsausgaben zu berücksichtigen (FG Düsseldorf 29.9.15, 10 K 4479/11, Rev. BFH III R 26/15).