Auch unter Betreuung stehende Personen müssen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Ihnen zur Seite stehende Betreuer dürfen diese Obliegenheiten uneingeschränkt erfüllen und vor allem Steuererklärungen erstellen, ohne dass hierfür eine gesonderte Vergütung anfällt (BGH 19.7.23, XII ZB 115/23).
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Nicht jede mit dem Berufsrecht vereinbare Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als freiberufliche Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG zu beurteilen. Für die Auslegung des Begriffs der freiberuflichen ...
Bezieht der Unternehmer Leistungen für Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug ist aber zulässig, wenn es sich um bloße Aufmerksamkeiten handelt. Dabei gilt eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 110 EUR je Arbeitnehmer. Die Kosten des äußeren Rahmens einer ...
Allein die Möglichkeit der Verrechnung mit anderen positiven Einkünften der Ehefrau lässt nicht den Schluss zu, dass eine Tätigkeit aufgrund persönlicher Neigungen oder Gründe ausgeübt wird und die Verluste aus ...
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Für die Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG muss die dauernde Berufsunfähigkeit zum Zeitpunkt der (Teil-)Betriebsveräußerung gegeben sein. Zur Feststellung, ob eine dauernde Berufsunfähigkeit vorliegt, darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nicht amtliche Unterlagen (z. B. Gutachten, Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern) heranziehen (BFH 14.12.22, X R 10/21).