Von einem Arzt im Zusammenhang mit Maßnahmen der Arbeitsförderung erbrachte Leistungen können umsatzsteuerfrei sein – entweder als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG oder wenn der Arzt wenigstens mittelbar als „Einrichtung mit sozialem Charakter“ zu werten ist. In diesem Fall kann eine Steuerfreiheit aus § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG resultieren oder sich zumindest unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL („eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden häufig Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Aufwendungen sind steuerlich absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. In der Praxis ist dann ...
Für die Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nicht versicherten geschäftsführenden Treuhand im Rahmen der Tätigkeit eines Steuerberaters als Treuhandkommanditist einer Fondsgesellschaft kommt es entscheidend darauf an, inwieweit dem Steuerberater aufgrund des Treuhandvertrags ein Entscheidungs- und Handlungsspielraum, Mitwirkungsrechte und/oder Ermessen zustehen und sich diese auf das unternehmerische Risiko der Fondsgesellschaft auswirken (BGH 15.11.23, IV ZR 277/22).
Die Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Fassung vom 14.12.20 unterliegt der Umsatzsteuer. Die Apotheker haben die Schutzmaskenpauschale als Gegenleistung für die ...
Ihre Mandanten stehen in Sachen Nachhaltigkeit vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive ...
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Die Prüfgremien müssen im Rahmen der Richtgrößenprüfung den Einwand eines Arztes, dass bestimmte verordnungsträchtige Diagnosen bei seinen Patienten häufiger vorkommen als bei der Fachgruppe, auch prüfen, wenn dieser Einwand nicht substantiiert mit strukturellen Besonderheiten seiner Praxis begründet wird (LSG Niedersachsen-Bremen 23.8.23, L 3 KA 30/21).