Ein gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand kann sich für Leistungen, die bis Ende 2020 erbracht wurden, auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Für Leistungen ab 2021 gilt eine Steuerfreistellung auch im deutschen Umsatzsteuerrecht. Hierzu nimmt das BMF aktuell Stellung (BMF 28.4.23, III C 3 - S 7183/19/10003 :002).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Der BFH (22.2.23, I R 27/20) hat entschieden, dass eine GmbH fiktive Zinsen auf ein nicht ordnungsgemäß oder nicht ausreichend verzinstes Verrechnungskonto zu versteuern hat. Außerdem führt ein nicht angemessen ...
Das ArbG Berlin (28.6.23, 14 Ca 3796/22) hat in einem Fall eines Krankenhausarztes entschieden, dass ein Arzt während eines behördlich angeordneten Ruhen seiner Approbation keinen Vergütungsanspruch hat und bereits geleistete Vergütungen zurückzahlen muss.
Das SG Landshut (3.3.23, S 1 BA 25/22) hat entschieden, dass die vertretungsweise Übernahme von KV-Bereitschafts- und Notdiensten anstelle eines anderen niedergelassenen Arztes nicht zu einem abhängigen ...
Ansprüche gegen ein Versorgungswerk sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von §§ 850c ff. ZPO pfändbar. Mit der Pfändung der Ansprüche auf Zahlung des Altersruhegelds ...
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Berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung aufzufangen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz vor. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.