An die Abrechnung des Arztes gegenüber der KV werden erhöhte Anforderungen gestellt, die auch überprüft werden. Die Pausibilitätsprüfung dient dazu, Anomalien im Abrechnungsverhalten aufzudecken.
In dieser Variante arbeitet eine MVZ-GmbH – meist von einem Krankenhaus betrieben – nur mit angestellten Ärzten. Sollten niedergelassene Ärzte eine MVZ-GmbH in der Anstellungsvariante gründen wollen, gilt es ...
Scheinselbstständigkeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein laut Vertrag selbstständiger Auftragnehmer als Arbeitnehmer einzustufen ist und als solcher versicherungspflichtig der Einzugsstelle gemeldet werden muss. Für ihn sind die gleichen Sozialabgaben abzuführen wie für einen regulären Arbeitnehmer. Außerdem unterliegt seine Vergütung dem Lohnsteuerabzug. In der Praxis treten Scheinselbstständige überwiegend als freie Mitarbeiter auf. Die oftmals strittige Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern ...
Beim Mischmodell verzichten die Ärzte nicht zugunsten einer Anstellung auf die Zulassungen, sondern sie nehmen diese in eine MVZ-GmbH mit. Lars Lindenau gibt einen Überblick über die Vor- und Nachteile des Modells..
Ärzte rechnen nach unterschiedlichen Vorschriften ab – je nach dem ob sie Kassen- oder Privatpatienten behandeln. Lars Lindenau gibt in diesem Video einen kurzen Überblick über die Honorarvorschriften EBM und GOÄ.
Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
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Der Nachfolger ist gefunden und der Kaufvertrag ist abgeschlossen. Eigentlich könnte man sich doch jetzt zufrieden zurücklehnen. Leider nein. Wer den Mandanten umfassend beraten will, muss auch noch die letzten Schritte mit ihm gehen.