· Fachbeitrag · Ärztliche Kooperationen
Möglichkeiten der Gewinnverteilung in Berufsausübungsgemeinschaften
von StB Christoph Gasten, Köln, www.laufmich.de
| Die Verteilung der Gewinne in einer BAG können die Gesellschafter grundsätzlich völlig frei regeln. Häufig wählt man gerade in der Anfangsphase eine Gewinnverteilung, die nach Vermögensverhältnissen ausgerichtet ist. Aber es bestehen noch mehr Möglichkeiten, die gerade bei der Neuaufnahme von Gesellschaftern zumindest diskutiert werden sollten. Dieser Beitrag erläutert daher die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverteilung. Er schließt mit einem kurzen Exkurs zu Kapitalkonten, die aus dem Gleichgewicht geraten sind. |
1. Gewinnverteilung nach Beteiligungsverhältnissen
Eine Möglichkeit besteht darin, die Gewinne nach den Beteiligungsverhältnissen aufzuteilen. Dies bietet sich im Regelfall an, wenn die Gesellschafter entweder zu gleichen Teilen beteiligt sind oder die Beteiligungsverhältnisse den geleisteten Beiträgen der Gesellschafter ungefähr entsprechen.
Das heißt, wenn ein Gesellschafter mit 50 % beteiligt ist und gleichzeitig 50 % der Umsätze erwirtschaftet, wäre ein Gleichklang insoweit gegeben.
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