· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler ‒ ohne Aufwand Steuern sparen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Bestimmte Freiberufler profitieren von einer Erleichterung bei der Gewinnermittlung. Gemeint sind die Betriebsausgabenpauschalen. Die Betriebsausgaben einzeln zu ermitteln und aufzuzeichnen, ist oftmals mühselig und auch nicht immer einfach. Gerade bei nebenberuflichen Tätigkeiten sind viele Ausgaben teilweise auch durch die private Lebensführung mitveranlasst. Bei Pauschalen stellt sich aber die Frage nach einem möglichen Aufteilungsmaßstab zwischen betrieblichem und privaten Bereich nicht. |
1. Von der Finanzverwaltung akzeptierte Pauschalen
In H 18.2 „Betriebsausgabenpauschale“ EStH (s. a. BMF 21.1.94, IV B 4-S 2246-5/94) wird ein Betriebsausgabenabzug ohne Nachweis und Vorlage von Belegen bei der Tätigkeit als Schriftsteller oder Journalist im Hauptberuf, Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller im Nebenberuf und nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, Hebamme oder Tagesmutter ermöglicht.
Im Einzelnen geltend dabei folgende Prozentsätze und Höchstbeträge:
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