· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Anhebung der pauschalen Betriebsausgaben für Freiberufler und Tagesmütter
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Freiberufler versteuern den Gewinn, also die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Allerdings können einige Freiberufler alternativ auch pauschale Betriebsausgaben geltend machen ‒ selbst wenn tatsächlich keine Aufwendungen entstanden sind. Das kann sich insbesondere ab dem Jahr 2023 rentieren, denn die Pauschalen wurden kräftig angehoben. PFB zeigt daher, für welche Freiberufler die Pauschalen gelten, wie sie sich ermitteln und was sonst noch zu beachten ist. |
1. Begünstigte Freiberuflergruppen
Die Betriebsausgabenpauschalen befinden sich für alle Freiberufler in H 18.2 „Betriebsausgabenpauschale“ EStH. Es ist hierbei zu beachten, dass die hierin genannten Beträge mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ihre Gültigkeit verloren haben. Ab 2023 richtet sich die Höhe der Pauschalen nach dem BMF-Schreiben vom 6.4.23 (IV C 6 ‒ S 2246/20/10002 :001). Konkret gelten folgende Pauschalen für folgende Freiberufler:
Übersicht / Freiberufler und Betriebsausgabenpauschale | ||||
Betriebsausgabenpauschale in % der Einnahmen | Höchstbetrag | |||
bis 2022 | ab 2023 | bis 2022 | ab 2023 | |
Schriftsteller im Hauptberuf | 30 % | 30 % | 2.455 EUR | 3.600 EUR |
Journalist im Hauptberuf | 30 % | 30 % | 2.455 EUR | 3.600 EUR |
Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller im Nebenberuf und nebenberufliche Lehr-, Vortrags- und Prüfungstätigkeit* | 25 % | 25 % | 614 EUR | 900 EUR |
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