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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Anhebung der pauschalen Betriebsausgaben für Freiberufler und Tagesmütter

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Freiberufler versteuern den Gewinn, also die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Allerdings können einige Freiberufler alternativ auch pauschale Betriebsausgaben geltend machen ‒ selbst wenn tatsächlich keine Aufwendungen entstanden sind. Das kann sich insbesondere ab dem Jahr 2023 rentieren, denn die Pauschalen wurden kräftig angehoben. PFB zeigt daher, für welche Freiberufler die Pauschalen gelten, wie sie sich ermitteln und was sonst noch zu beachten ist. |

    1. Begünstigte Freiberuflergruppen

    Die Betriebsausgabenpauschalen befinden sich für alle Freiberufler in H 18.2 „Betriebsausgabenpauschale“ EStH. Es ist hierbei zu beachten, dass die hierin genannten Beträge mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ihre Gültigkeit verloren haben. Ab 2023 richtet sich die Höhe der Pauschalen nach dem BMF-Schreiben vom 6.4.23 (IV C 6 ‒ S 2246/20/10002 :001). Konkret gelten folgende Pauschalen für folgende Freiberufler:

     

    Übersicht / Freiberufler und Betriebsausgabenpauschale

    Betriebsausgabenpauschale in % der Einnahmen
    Höchstbetrag
    bis 2022
     ab 2023
    bis 2022
     ab 2023

    Schriftsteller im Hauptberuf

    30 %

    30 %

    2.455 EUR

    3.600 EUR

    Journalist im Hauptberuf

    30 %

    30 %

    2.455 EUR

    3.600 EUR

    Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller im Nebenberuf und nebenberufliche Lehr-, Vortrags- und Prüfungstätigkeit*

    25 %

    25 %

      614 EUR

      900 EUR