· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Das Abflussprinzip und die USt-Vorauszahlungen
| Alle Jahre wieder fällt der Termin für die Abgabe der USt-Voranmeldungen auf einen Samstag oder Sonntag und der Zehn-Tage-Zeitraum aus der Rechtsprechung zu § 11 EStG und die Abgabe- und Zahlungsfrist für USt-Voranmeldungen fallen auseinander. Dies führte in der Vergangenheit zur Verunsicherung, in welchem Kalenderjahr geleistete Umsatzsteuerzahlungen zu berücksichtigen sind. Der X. Senat hat sich bereits mit der Problematik befasst (BFH 27.6.18, X R 44/16, X R 2/17). Allerdings sind noch zwei Verfahren beim VIII. Senat offen. |
von StB Catrin Stockhausen, Korbach
1. Grundsätzliches
Regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (Ausgaben und Einnahmen) liegen Leistungen zugrunde, „die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind“ (BGB 10.7.86, III ZR 133/85, zu regelmäßig wiederkehrende Leistungen i. S. des § 197 BGB). Die Zahlungen kehren also periodisch wieder (z. B. jährlich, monatlich oder wöchentlich). Sie können (über längere Zeiträume) die gleiche Höhe haben (z. B. Miete, Rente, Versicherungsbeiträge) oder in der Höhe schwanken (z. B. KV-Honorare, USt-Voranmeldungen; BFH 24.7.86, IV R 309/84, BStBl II 87, 16).
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