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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Steuerliche Hinweise zur Realteilung einer Gemeinschaftspraxis

    von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Realteilung oder Sachwertabfindung? Die Abgrenzung dieser beiden Begriffe beschäftigt die Fachliteratur und die Finanzgerichte. Kontrovers ist vor allem die Frage, ob die Personengesellschaft ihre Tätigkeit einstellen muss. Dieser Beitrag stellt für die Beratungspraxis wichtige Leitlinien dar und erörtert Gestaltungsmöglichkeiten. |

    1. Realteilung oder Sachwertabfindung?

    Die Abgrenzung ist bedeutsam, da beide Konstrukte verschiedene steuerliche Folgen haben.

     

    1.1 Realteilung

    Der BFH versteht unter einer Realteilung die Auseinandersetzung einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern. Mindestens einer der bisherigen Mitunternehmer überführt die ihm zugewiesenen Wirtschaftsgüter in sein anderes Betriebsvermögen. Der Unterfall einer Realteilung mit Spitzenausgleich liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus eigenen Mitteln den anderen Mitunternehmer einen Ausgleich leistet, weil er Wirtschaftsgüter übernommen hat, deren Verkehrswerte den Wert seines Anteils am Gesamthandsvermögen übersteigen (BFH 11.4.13, III R 32/12, BStBl II 13, 214, 242).