· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| § 6 Abs. 5 EStG bietet eine ganze Reihe an Möglichkeiten, um Wirtschaftsgüter zwischen den einzelnen Vermögensarten (Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsvermögen) zu Buchwerten zu übertragen. Was nicht geht, ist die steuerneutrale Übertragung zwischen Schwester-Personengesellschaften. Dieser Beitrag bietet Gestaltungsmodelle, die im Ergebnis dennoch eine steuerneutrale Übertragung zwischen Schwester-Personengesellschaften ermöglichen. |
1. Wo liegt das Problem?
Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung gemäß § 6 Abs. 5 EStG der Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Die zu Buchwerten zulässigen Übertragungen sind:
Aber: Eine Übertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 5 EStG ist nach Verwaltungsauffassung zwischen Schwester-Personengesellschaften ausgeschlossen. Folglich sind nach derzeitigem Stand die Teilwerte anzusetzen. Entsprechendes gilt auch im Rahmen einer Realteilung für die Anwendung von § 16 Abs. 3 S. 2 EStG: Auch hier lässt das BMF eine Übertragung ‒ selbst im Rahmen einer ansonsten steuerneutralen Realteilung ‒ nicht zu, soweit Wirtschaftsgüter in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft übertragen werden (BMF 19.12.18, IV C 6 - S 2242/07/10002).
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