· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Wenn das Arbeitszimmer eines Freiberuflers zur Steuerfalle wird
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Viele Freiberufler fragen sich, ob für sie ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig ist. Und falls ja, welche Steuervorteile konkret erzielt werden können. Durch die Auswirkungen der Corona-Krise hat sich das Interesse an dem Thema noch verstärkt. Denn in den Medien wird ein häusliches Arbeitszimmer allgemein mit einer Steuerersparnis verbunden. Doch Vorsicht: Gerade bei Freiberuflern und anderen Unternehmern kann ein häusliches Arbeitszimmer zur Steuerfalle werden! Der Beitrag informiert, welche Risiken drohen und wie diese umgangen werden können. |
1. Grundregelung zum häuslichen Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein in der Privatwohnung gelegener Raum, welcher von der übrigen Wohnung abgetrennt ist (z. B. durch eine Tür).
Wird das häusliche Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit genutzt (z. B. Büroarbeiten, Ausarbeitung von Vorträgen), sind die entstandenen Aufwendungen betrieblich veranlasst. Das Finanzamt erkennt im Grundsatz nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG dennoch einen Betriebsausgabenabzug der Aufwendungen nicht an.
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