· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Wie wär‘s, wenn das Finanzamt die Alufelgen für den Porsche bezahlte?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Befristete Mehrwertsteuersenkung auf 16 %, diverse Sonderangebote in der Automobilindustrie und eine neue Möglichkeit zur degressiven Abschreibung. Ein Neuwagenkauf kann derzeit lukrativ sein. Doch damit nicht genug. Durch eine relativ unbekannte, aber sehr einfache und effektive Möglichkeit bezahlt langfristig das Finanzamt die Zusatzkosten für Sonderausstattungen. Wie das funktioniert, zeigt PFB anhand eines Beispiels und gibt nähere Erläuterungen. |
1. Die Ausgangssituation und steuerliche Behandlung
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Zahnarzt Dr. Zunder möchte einen Porsche erwerben. Dieser soll überwiegend betrieblich genutzt und daneben für private Fahrten zur Verfügung stehen. Auch möchte er an rund 220 Tagen jährlich zu seiner Zahnarztpraxis fahren (einfache Entfernung 35 Kilometer). Zum Vorsteuerabzug ist Dr. Zunder nicht berechtigt. Folgendes Angebot liegt ihm vor: | |
Listenneupreis | 120.000 EUR |
zzgl. Aufpreis für Alufelgen | 5.000 EUR |
zzgl. Aufpreis für übrige Sonderausstattung | 25.000 EUR |
Zwischensumme | 150.000 EUR |
abzgl. Händlerrabatt | 20.000 EUR |
Kaufpreis netto | 130.000 EUR |
zzgl. Umsatzsteuer (16 %) | 20.800 EUR |
Kaufpreis brutto | 150.800 EUR |
Da der Porsche notwendiges Betriebsvermögen darstellt (über 50 % betriebliche Nutzung), sind sämtliche laufenden Kosten wie auch die Abschreibung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für die private Nutzung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG eine Entnahme mit 1 % des Bruttolistenneupreises zuzüglich Sonderausstattung anzusetzen. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG auf die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer zu kürzen. Es ergibt sich folgende jährliche Gewinnerhöhung: | |
Nettolistenpreis | 120.000 EUR |
zzgl. Sonderausstattung | 30.000 EUR |
Zwischensumme | 150.000 EUR |
zzgl. Umsatzsteuer (16 %) | 24.000 EUR |
Ausgangswert für die Privatanteile | 174.000 EUR |
Privatanteil Pkw-Nutzung nach der 1 %-Methode | |
174.000 EUR × 1 % × 12 Monate | 20.880 EUR |
Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb | |
174.000 EUR × 0,03 % × 35 Kilometer × 12 Monate | 21.924 EUR |
./. Entfernungspauschale, 220 Tage × 35 Kilometer × 0,30 EUR | 2.310 EUR |
19.614 EUR |
Die Gewinnerhöhung beträgt insgesamt 40.494 EUR. Bei einem Steuersatz von 42 % beläuft sich die Steuerbelastung für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb auf jährlich 17.008 EUR.
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