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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Wie wär‘s, wenn das Finanzamt die Alufelgen für den Porsche bezahlte?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Befristete Mehrwertsteuersenkung auf 16 %, diverse Sonderangebote in der Automobilindustrie und eine neue Möglichkeit zur degressiven Abschreibung. Ein Neuwagenkauf kann derzeit lukrativ sein. Doch damit nicht genug. Durch eine relativ unbekannte, aber sehr einfache und effektive Möglichkeit bezahlt langfristig das Finanzamt die Zusatzkosten für Sonderausstattungen. Wie das funktioniert, zeigt PFB anhand eines Beispiels und gibt nähere Erläuterungen. |

    1. Die Ausgangssituation und steuerliche Behandlung

     

    • Sachverhalt

    Zahnarzt Dr. Zunder möchte einen Porsche erwerben. Dieser soll überwiegend betrieblich genutzt und daneben für private Fahrten zur Verfügung stehen. Auch möchte er an rund 220 Tagen jährlich zu seiner Zahnarztpraxis fahren (einfache Entfernung 35 Kilometer). Zum Vorsteuerabzug ist Dr. Zunder nicht berechtigt. Folgendes Angebot liegt ihm vor:

    Listenneupreis

    120.000 EUR

    zzgl. Aufpreis für Alufelgen

    5.000 EUR

    zzgl. Aufpreis für übrige Sonderausstattung

     25.000 EUR

    Zwischensumme

    150.000 EUR

    abzgl. Händlerrabatt

     20.000 EUR

    Kaufpreis netto

    130.000 EUR

    zzgl. Umsatzsteuer (16 %)

      20.800 EUR

    Kaufpreis brutto

    150.800 EUR

    Da der Porsche notwendiges Betriebsvermögen darstellt (über 50 % betriebliche Nutzung), sind sämtliche laufenden Kosten wie auch die Abschreibung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für die private Nutzung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG eine Entnahme mit 1 % des Bruttolistenneupreises zuzüglich Sonderausstattung anzusetzen. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG auf die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer zu kürzen. Es ergibt sich folgende jährliche Gewinnerhöhung:

    Nettolistenpreis

    120.000 EUR

    zzgl. Sonderausstattung

      30.000 EUR

    Zwischensumme

    150.000 EUR

    zzgl. Umsatzsteuer (16 %)

      24.000 EUR

    Ausgangswert für die Privatanteile

    174.000 EUR

    Privatanteil Pkw-Nutzung nach der 1 %-Methode

    174.000 EUR × 1 % × 12 Monate

    20.880 EUR

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

    174.000 EUR × 0,03 % × 35 Kilometer × 12 Monate

    21.924 EUR

    ./. Entfernungspauschale, 220 Tage × 35 Kilometer × 0,30 EUR

     2.310 EUR

    19.614 EUR

     

    Die Gewinnerhöhung beträgt insgesamt 40.494 EUR. Bei einem Steuersatz von 42 % beläuft sich die Steuerbelastung für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb auf jährlich 17.008 EUR.