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  • · Fachbeitrag · Einkünftequalifikation

    Der Künstler in der Finanzgerichtsrechtsprechung

    von RA Kornelia Reinke, Bonn und StB Christel Fries, Montabaur

    | Der Künstler nimmt, ob er will oder nicht, am rechtlichen und steuerrechtlichen Leben teil und das entweder allein oder als Zusammenschluss mehrerer Gleichgesinnter, was einige Angelegenheiten nicht leichter und einfacher macht. Der Beitrag beginnt mit einem Blick auf die Kennzeichnungsversuche der künstlerischen Tätigkeit durch die Rechtsprechung, dem dann eine Darstellung typischer Fallkonstellationen anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung zu § 18 Abs. 1 EStG folgt. Abschließend wird der Katalog der steuerfreien Einnahmen des Künstlers nach § 3 EStG dargestellt. |

    1. Was ist Kunst?

    Der Begriff „Kunst“ lässt sich allgemeinverbindlich nicht definieren. In jeder Epoche gibt es von den jeweiligen historischen und gesellschaftlichen Bedingungen abhängige, eigene Maßstäbe. Gerichte müssen also Wertungen anstellen und bei der Anwendung der Gesetze darüber entscheiden, ob sie es mit Kunst zu tun haben, ohne dabei in „staatliches Kunstrichtertum“ zu verfallen.

     

    1.1 Das Bundesverfassungsgericht

    So hatte sich das BVerfG (24.2.71, 1 BvR 435/68) in seinem viel zitierten „Mephisto-Beschluss“ zum Kunstbegriff des Art. 5 Abs. 3 GG zu äußern. Im Ergebnis sahen die Richter die Kunst als einen Lebensbereich an, der durch die vom Wesen der Kunst geprägten, ihr allein eigenen Strukturmerkmalen bestimmt ist. Und weiter heißt es: „Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden“ (so jüngst auch BVerfG 13.6.07, 1 BvR 1783/05 - Roman Esra).