· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung
Ausgewählte Entscheidungen für Freiberufler
von StB Jürgen Derlath, Münster
| Aus den zahlreichen FG-Urteilen haben wir für Sie im Folgenden wieder die für die Praxis wichtigsten Entscheidungen zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, sollten Sie die einzelnen Verfahren weiter im Auge behalten. |
1. Wann ist es unzumutbar, Daten online zu übermitteln?
Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit (§ 150 Abs. 8 S. 1 AO) liegt vor, wenn der finanzielle Aufwand für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine Datenfernübertragung in keiner wirtschaftlich sinnvollen Relation zu dem Betrieb steht, der die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Einkommensteuererklärungen auslöst (FG Rheinland-Pfalz 12.10.16, 2 K 2352/15, Rev. BFH VIII R 29/17).
Die Besonderheit des Falls besteht darin, dass bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (Einnahmen zwischen 5.000 bis 6.000 EUR jährlich) die übrigen finanziellen Verhältnisse (Kapitalvermögen i. H. von 200.000 EUR) unmaßgeblich sind. Zu den Kosten der Umstellung auf den elektronischen Verkehr mit dem FA gehören nicht nur die Aufwendungen für die Anschaffung der Hard- und Software, sondern auch für deren Einrichtung und die Wartung sowie für die Hilfestellung bei Fehlfunktionen. Ob bei der Frage der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Umstellung auf das Gesamteinkommen und -vermögen und nicht nur auf die Einnahmen des betreffenden Betriebs abzustellen ist, entscheidet nach Zulassung der Revision im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren nun der BFH.
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