· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt
Wichtige anhängige Entscheidungen für Freiberufler
von StB Jürgen Derlath, Münster
| In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte der letzten Monate zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig wegen Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Problematiken weiter im Auge behalten werden. |
1. Ein-Prozent-Regelung bei einem ausländischen Kfz
Existiert für das betrieblich genutzte Kfz kein inländischer Bruttolistenpreis und ist das es auch nicht mit einem Modell bau- oder typengleich, für welches ein inländischer Bruttolistenpreis existiert, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen. Im Rahmen einer solchen Schätzung gibt bei einem ausländischen Kraftfahrzeug der Kaufpreis des Importeurs die Bemessungsgrundlage für den individuellen Vorteil der privaten Kraftfahrzeugnutzung realitätsnah wieder (FG Niedersachsen 16.11.16, 9 K 264/15, EFG 17, 122, Rev. BFH III R 20/16).
Im Streitfall gehört zum Betriebsvermögen des Großhandelsbetriebs des Klägers ein Ford Mustang Shelby GT500 Coupe, der nach Deutschland importiert worden war. Der Kläger errechnete den privaten Nutzungsanteil nach der Ein-Prozent-Regelung auf Grundlage des (niedrigen) amerikanischen Listenpreises. Das Finanzamt schätzte die Bemessungsgrundlage mangels inländischen Listenpreises anhand der tatsächlichen Anschaffungskosten bei Erwerb.
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