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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Die Top 10-Entscheidungen für Freiberufler

    von Prof. Dr. Volker Kreft, RiFG, Bielefeld

    | Viele für die Praxis wichtige Rechtsentwicklungen nimmt der steuerliche Berater erst am Ende als Entscheidung des BFH, BVerfG oder des EuGH wahr. Um von Anfang an von Neuerungen profitieren zu können, haben wir für Sie in einer neuen Rubrik quartalsweise die für die Freiberuflerberatung zehn wichtigsten finanzgerichtlichen Entscheidungen ausgewählt und kurz kommentiert. Wegen noch ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen sollten Sie die vorgestellten Entscheidungen weiter im Auge behalten. |

    1. Ordnungsmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

    Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids ist auch dann ordnungsgemäß, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit fehlt, Einspruch per E-Mail einzulegen (FG Düsseldorf 20.11.12, 10 K 766/12 E, Rev. BFH X R 42/12).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung ist derzeit höchst umstritten (vgl. FG Münster 6.7.12, 11 V 1706/12 E, EFG 12, 1811, NZB BFH I B 127/12; FG Köln 30.5.12, 10 K 3264/11, EFG 12, 1813, Rev. BFH I R 54/12; FG Düsseldorf 22.5.12, 13 K 2265/11 E, Rev. BFH VIII R 33/12; aA FG Niedersachsen 24.11.11, 10 K 275/11, EFG 12, 292, Rev. BFH X R 2/12). Bei fehlender Ordnungsmäßigkeit greift die Jahresfrist für die Einlegung eines Einspruchs (§ 356 Abs. 2 AO). Die Argumentation hilft also bei Versäumung der regulären Monatsfrist, wenn keine Wiedereinsetzungsgründe die Fristversäumung entschuldigen. In einem aktuellen Beschluss des BFH (12.10.12, III B 66/12) hat aber zumindest der III. Senat zu erkennen gegeben, dass er der Auffassung des FG Niedersachsen wohl nicht folgt.