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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Wichtige anhängige Entscheidungen für Freiberufler

    von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld

    | In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte der letzten Monate zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig wegen ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Problematiken weiter im Auge behalten werden. |

    1. Umsatzsteuer - Laborleistungen können umsatzsteuerfrei sein

    Unter die Umsatzsteuerbefreiung für eine heilberufliche Tätigkeit i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallen auch medizinische Labortests, die auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden (FG Niedersachsen 3.9.15, 16 K 340/12, Rev. BFH V R 25/16).

     

    Geklagt hatte eine Gesellschaft für Labordiagnostik, in der u. a. Blutproben und Serum auf Nahrungsmittelallergien untersucht werden. Das FA versagte die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 a UStG, da das therapeutische Ziel der Umsätze nicht erkennbar sei. Indiz seien die fehlenden Kostenübernahmen. Auch seien die Diagnosemethoden und angebotenen Behandlungen nicht wissenschaftlich abgesichert, sondern in der Literatur umstritten. In den meisten Fällen seien die Aufträge nicht durch Ärzte oder Heilpraktiker, sondern durch die Kunden erteilt worden.