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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung

    | Auch für das vierte Quartal 2020 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |

    1. Kapitalertragsteuer ‒ Rückwirkende Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

    Wird ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört, nach § 20 Abs. 1 UmwStG und mit steuerlicher Rückwirkung nach § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG in eine weitere Kapitalgesellschaft eingebracht, stellt sich die Frage nach den Steuerfolgen für eine zuvor im Rückwirkungszeitraum von der GmbH an das Einzelunternehmen (Einbringenden) vorgenommene Gewinnausschüttung. Das FG Münster (11.10.19, 10 K 2506/17 Kap; Rev. BFH VIII R 35/19) hat hierzu entschieden, dass bei einer solchen Konstellation die Gewinnausschüttung der übernehmenden Gesellschaft als Empfänger zuzurechnen ist und dort nach § 8b Abs. 1 und 5 KStG zu 95 % steuerbefreit sein kann.

     

    Nach Auffassung des FG kommt es im Verhältnis zwischen der übernehmenden Gesellschaft und dem Einbringenden nicht aufgrund der rückwirkenden Einbringung als solcher zu einer „Weiterausschüttung“. Auch eine kurz nach der Gewinnausschüttung vorgenommene Überweisung vom betrieblichen auf das private Bankkonto des Einbringenden soll danach aufgrund der ausdrücklichen Anordnung in § 20 Abs. 5 S. 2 UmwStG nicht als vGA, sondern weiterhin als Entnahme zu qualifizieren sein.