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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung

    | In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |

    1. Verfassungsmäßigkeit bei Definitivverlusten im Fall der Einstellung des Betriebs

    Gemäß § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt; § 15a EStG ist insoweit nicht anzuwenden. In diesem Zusammenhang hat das FG Mecklenburg-Vorpommern (25.1.22, 3 K 34/17, EFG 22, 1198; Rev. BFH IV R 6/22) entschieden, dass die Beschränkung der Verlustverrechnung gemäß § 15b EStG auch bei Definitivverlusten eingreift. Die Vorschrift sei nicht verfassungskonform einschränkend dahin gehend auszulegen, dass verrechenbare Verluste im Fall des Definitivwerdens zu abzugsfähigen Verlusten werden.

     

    Auch Verluste aus dem Sonderbetriebsvermögen fallen ‒ so das FG weiter ‒ unter die Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15b EStG, und zwar selbst dann, wenn Sonderbetriebsausgaben oder Sonderwerbungskosten nicht ihrerseits Bestandteil des Steuerstundungsmodells und deshalb auch nicht in die Verlustquote einzubeziehen sind.