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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Zehn für die Freiberuflerberatung wichtige Verfahren

    von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld

    | Der Schwerpunkt liegt auch im dritten Quartal wieder bei den materiell-rechtlichen Fragen im Bereich des Ertragsteuerrechts. Die wichtigsten Entscheidungen haben wir für Sie zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Problematiken weiter im Auge behalten werden. |

    1. Ehescheidungskosten auch ab VZ 2013 als agB abziehbar

    Scheidungskosten können auch nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Prozesskosten im Zusammenhang mit den Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung und Haushalt, Güterrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht sind nicht als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen (FG Rheinland-Pfalz 16.10.14, 4 K 1976/14; Rev. zugelassen).

     

    Als erstes FG hat das FG Rheinland-Pfalz zur Gesetzeslage ab 2013 Stellung genommen und dabei zugunsten des Steuerpflichtigen als existenziell i.S. des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG angesehen, sich aus einer zerrütteten Ehe lösen zu können. Die Kosten der Ehescheidung, die nur durch einen zivilgerichtlichen Prozess herbeigeführt werden kann, sind danach für den Betroffenen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Etwas anderes soll für die Folgekosten gelten, weil hierüber nur auf Antrag eines Ehepartners mit dem Scheidungsverfahren zusammen - im Zwangsverbund - verhandelt und entschieden wird.