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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Zehn wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung

    | Auch für das I. Quartal 2019 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts ‒ oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |

    1. Wahlrechtsausübung bei Gewinnminderung nach § 7g Abs. 2 1. S. 2 EStG

    Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass das Wahlrecht für eine Gewinnminderung nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG nicht außerbilanziell, sondern in der Steuerbilanz oder einer Anpassungsrechnung gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 EStDV ausgeübt wird. Eine Änderung der einmal getroffenen Wahl ist danach nach Einreichung der Steuerbilanz beim FA nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 EStG möglich. Dies gilt auch bei Einreichung einer Anpassungsrechnung nach § 60 Abs. 2 S. 1 EStDV (FG Mecklenburg-Vorpommern 21.2.18, 3 K 329/15, Rev. BFH XI R 12/18).

     

    Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfolgt seit 2009 außerbilanziell und unterliegt daher nicht den Voraussetzungen für eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 EStG. Gleiches gilt für die spätere gewinnerhöhende Zurechnung des berücksichtigten IAB nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG im Jahr der Investition. Umstritten ist allerdings, ob auch die gewinnmindernde Herabsetzung der AK/HK der Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG außerbilanziell zu erfolgen hat. Das FG hat sich dagegen ausgesprochen. Bleibt abzuwarten, wie sich der BFH positioniert.