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  • · Fachbeitrag · Freiberufliche Einkünfte

    Steuerliche Folgen der Aufgabe der Vervielfältigungstheorie

    | Die OFD Koblenz (23.9.11, S 2246 A - St 31 4 ) weist in einer Verfügung darauf hin, dass mit der Aufgabe der Vervielfältigungstheorie durch den BFH nicht die Einstiegsprüfung entfällt, ob ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausübt. Danach sei zu prüfen, ob eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit vorliege. Diese könne nur noch in seltenen Ausnahmefällen verneint werden. |

     

    Hintergrund: Der BFH (15.12.10, VIII R 50/09, PFB 11, 122) hatte die Vervielfältigungstheorie aufgegeben. Auch im Kontext des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG gilt nun die Stempeltheorie, derzufolge es darauf ankommt, dass der Selbstständige leitend und eigenverantwortlich tätig ist und den wesentlichen Arbeitsvorgängen „seinen Stempel“ aufdrückt.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Keine Vervielfältigungstheorie mehr bei den sonstigen selbstständigen Einkünften (Kratzsch, PFB 11, 122)
    • Vervielfältigungstheorie auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand (Kreft, PFB 10, 145)
    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30787230