· Fachbeitrag · Freiberufliche Einkünfte
Steuerliche Folgen der Aufgabe der Vervielfältigungstheorie
| Die OFD Koblenz (23.9.11, S 2246 A - St 31 4 ) weist in einer Verfügung darauf hin, dass mit der Aufgabe der Vervielfältigungstheorie durch den BFH nicht die Einstiegsprüfung entfällt, ob ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausübt. Danach sei zu prüfen, ob eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit vorliege. Diese könne nur noch in seltenen Ausnahmefällen verneint werden. |
Hintergrund: Der BFH (15.12.10, VIII R 50/09, PFB 11, 122) hatte die Vervielfältigungstheorie aufgegeben. Auch im Kontext des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG gilt nun die Stempeltheorie, derzufolge es darauf ankommt, dass der Selbstständige leitend und eigenverantwortlich tätig ist und den wesentlichen Arbeitsvorgängen „seinen Stempel“ aufdrückt.
Weiterführende Hinweise
- Keine Vervielfältigungstheorie mehr bei den sonstigen selbstständigen Einkünften (Kratzsch, PFB 11, 122)
- Vervielfältigungstheorie auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand (Kreft, PFB 10, 145)