· Fachbeitrag · Gestaltungsüberlegungen
Die Umstrukturierung von Praxisgemeinschaften
von StB Alfred P. Röhrig, Bad Honnef, www.steuerberaterkanzlei-roehrig.de
| Weitreichende Umstrukturierungen in der Gemeinschaftspraxis (wie etwa ein Gesellschafterwechsel oder die Auflösung) betreffen auch die von den Ärzten der Gemeinschaftspraxis betriebene Praxisgemeinschaft (häufig eine Apparategemeinschaft. Der Beitrag geht zwei praxisrelevante Umstrukturierungen ein: die Trennung einer Praxisgemeinschaft sowie die Begründung und Auflösung einer Praxisgemeinschaft. |
1. Trennung einer Praxisgemeinschaft
In dem folgenden Praxisfall zu einer Praxisgemeinschaft stellt die Teilung des Vermögens keine Realteilung dar.
1.1 Sachverhalt
Die beiden Ärzte A und B haben je eine Einzelpraxis und sind an einer Apparate-GbR (= reine Kostengemeinschaft, GbR) je zur Hälfte beteiligt. Für die Kostengemeinschaft wird eine gesonderte und einheitliche Feststellung durchgeführt. Die Kostengemeinschaft betreibt zwei Standorte in X und Y. Der Buchwert des Anlagevermögens am Standort X und am Standort Y beträgt jeweils 100. A und B planen weitreichende Umstrukturierungen, von denen aber die jeweiligen Patientenstämme nicht betroffen sind, da die Beteiligten jeweils ihre Einzelpraxis weiterbetreiben.
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