· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung trotz Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Nachfolgend wird das „Dilemma“ im Falle der Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen anhand der aktuellen Rechtsprechung dargestellt, um dann Gestaltungsüberlegungen anzustellen. |
1. Anwendungsbereich von § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG
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Unternehmer U möchte gerne in der Rechtsform einer GmbH in großem Umfang langfristige Immobilieninvestitionen erwerben und an eingerichtete Kliniken/Praxen vermieten. Dabei sollen auch Betriebsvorrichtungen (ärztliche Gerätschaften) mit überlassen werden. Ziel ist es, die Immobilien langfristig in der GmbH zu halten, um nachhaltig Erträge erwirtschaften zu können. Vereinbart werden soll eine Miete von 70.000 EUR/Monat, die monatliche Aufwendungen der GmbH (einschl. AfA) betragen 20.000 EUR.
U fragt, ob es möglich ist, die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG zu nutzen, um eine geringe laufende Besteuerung der Erträge zu erreichen. |
An die Stelle der Kürzung nach § 9 S. 1 GewStG tritt auf Antrag bei Unternehmen, die
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