· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Den Übergang vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung gestalten
von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Nachdem der Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich erörtert wurde (Kratzsch, PFB 12, 38 ), soll in diesem Beitrag geklärt werden, welche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung für den Freiberufler bestehen. Es wird insbesondere dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Wechsel zweckmäßig sein kann. |
1. Ausgleich von Gewinnverlagerungen
Bei einem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG müssen betriebliche Vorgänge, die sich bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung auf den Gewinn noch auswirken werden, sich aber bei der Bilanzierung bereits ausgewirkt haben, eliminiert werden (H 4.6 EStH). In der Anlage 1 zu R 4.6 EStR befindet sich eine Übersicht über die Berichtigungen des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart. Durch Zu- und Abrechnungen muss der Steuerpflichtige so gestellt werden, als habe er den Gewinn während der ganzen Zeit des Bestehens des Betriebs durch Überschussrechnung ermittelt. Der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ist im ersten Jahr bei Gewerbetreibenden insbesondere um die folgenden Hinzurechnungen und Abrechnungen zu berichtigen:
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+ Warenschuldenbestand des Vorjahres - Warenendbestand des Vorjahres - Warenforderungsbestand des Vorjahres - Sonstige Forderungen |
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